Bio-Baumwolle natürlich am besten für Ihr Kind

Was es für Sie bedeutet GOTS-Zertifizierte Produkte aus Biobaumwolle zu erwerben…

Die Umweltkriterien zusammengefasst, nach denen wir uns aus vollster Überzeugung richten

  • In allen Verarbeitungsstufen müssen Produkte aus biologisch erzeugten Fasern von Produkten aus konventionellen Fasern getrennt und klar identifiziert sein.
  • Alle chemischen Zusätze (z.B. Farbstoffe, Hilfsmittel und Prozesschemikalien) müssen vor dem Einsatz geprüft werden und die Grundanforderungen bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit/Eliminierbarkeit erfüllen.
  • Verbot problematischer Zusätze, wie z. B. toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel und genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme.
  • Die Verwendung synthetischer Schlichtemittel ist beschränkt; Öle für Strick- und Webmaschinen dürfen keine Schwermetalle enthalten.
  • Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren (keine Chlorbleiche)
  • Azofarbstoffe, die karzinogene Aminverbindungen freisetzen, sind verboten.
  • Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittelenthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden, sind verboten.
  • Beschränkungen für Accessoires (z.B. kein PVC, Nickel oder Chrom)
  • Alle Betriebe müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und -verfahren haben, um Abfälle und Abwässser zu minimieren.
  • Nassveredlungsbetriebe müssen vollständige Protokolle über die eingesetzten Chemikalien, den Energie- und Wasserverbrauch sowie die Abwasseraufbereitung einschließlich Klärschlammentsorgung führen. Das Abwasser aller Nassveredlungsbetriebe muss in einer zweckdienlichen Abwasserkläranlage aufbereitet werden.
  • Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Alle aus Papier oder Pappe bestehenden Verpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen, etc. müssen entweder gemäß FSC oder PEFC zertifiziert oder recycelt sein.

 

Biobaumwolle – aus Respekt vor der Natur und dem Menschen

Ein Unternehmen, das am GOTS-Zertifizierungsverfahren teilnimmt, muss alle Kriterien des Standards erfüllen. GOTS stützt sich auf ein duales System aus Inspektionen vor Ort und Rückstandsanalysen, um die Einhaltung der Kriterien sicherzustellen.

 

Zertifizierung der gesamten Textilkette – Transparenz von A bis Z

  • Faserproduzenten (Farmer) müssen gemäß einem anerkannten internationalen oder nationalen Standard für ökologische Landwirtschaft zertifiziert sein.
  • Die Zertifizierer der Faserproduzenten müssen international gemäß ISO 65/17065, NOP und/oder IFOAM-Akkreditierung anerkannt sein. Sie müssen über eine Zulassung verfügen, für den betreffenden Anbaustandard Zertifizierungen durchführen zu können.
  • Betriebe, die in der Texilverarbeitungskette vom Nachernteverfahren bis zur Konfektion tätig sind und Großhändler (d.h. im ‘business to business’ Bereich tätige Händler) müssen sich einem jährlichen Inspektionszyklus unterziehen und über ein gültiges GOTS-Betriebszertifikat verfügen, das die relevanten Produktions- und Handelsschritte der zu zertifizierenden Textilien abdeckt.
  • Die Zertifizierer aller Verarbeitungsbetriebe und Händler müssen gemäß ISO 65/17065 international akkreditiert sein und über eine „GOTS-Akkreditierung” auf Basis der GOTS-Bestimmung  „Zulassungsverfahren und -anforderungen für Zertifizierungsstellen” verfügen.

 Nur Textilien, die gemäß den Bestimmungen des Standards produziert und zertifiziert wurden, dürfen die GOTS-Kennzeichnung tragen. Wir sind stolz darauf Ihnen Produkte höchster Qualität durch die Produktionsfirma Martello anbieten zu können.

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